AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen SwissEver Hotel Zug
Für Seminare, Veranstaltungen, Gruppen und Hotelzimmer

Allgemein

1.Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und dem SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA)(in diesem Fall „das Hotel“), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Grundlage dient die Reservations-/ Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.

2.Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Bankett-Räumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des SwissEver Hotel Zug, Canonica Hotel Management Cham SA (in der Folge SwissEver Hotel genannt) an Kunden. Sämtliche Offerten des SwissEver Hotels basieren auf den folgenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrags. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

3.Optionsdaten

Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.

4.Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservation durch den Kunden erhält dieser vom SwissEver Hotel eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservationsbestätigung des SwissEver Hotel an den Kunden zustande.

5.Leistungen, Zahlungen und Preise

Das SwissEver Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und vom SwissEver Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) ein.
Das SwissEver Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das SwissEver Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem SwissEver Hotel gegenüber für den allenfalls daraus entstehenden Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung vom SwissEver Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Zeitpunkt der Abreise vom Kunden per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express, Diners, JCB), Debitkarte (EC/Maestro, Postcard) oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das SwissEver Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.
Preisänderungen durch das SwissEver Hotel bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.Haftung

Der Kunde haftet gegenüber dem SwissEver Hotel für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmende oder andere Dritte verursacht werden. Das SwissEver Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden. Das SwissEver Hotel kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen.
Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das SwissEver Hotel von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das SwissEver Hotel erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
Das SwissEver Hotel haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, wird wegbedungen.

 7.Rücktritt des SwissEver Hotel

Ist die vom  SwissEver Hotel vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom SwissEver Hotel nicht verursachte Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das SwissEver Hotel im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
Das SwissEver Hotel ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zu Annahme besteht, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SwissEver Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Kunde gegen Ziffer 13 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des SwissEver Hotel gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Hotelzimmer

8.Anreise- und Abreise

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag bis spätestens um 11.00 Uhr zu verlassen.

9.Blockbuchungen / Zimmerkontingente

Bis spätestens 14 Tage vor Anreise erhält das SwissEver Hotel vom Kunden eine Liste der Teilnehmer mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen aller Gäste, Anreisezeit, Zahlungskonditionen der Gäste.
Nach Ablauf der vom SwissEver Hotel festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

10.Annullierungsbedingungen

Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei No-shows sowie im Fall verfrühter Abreise.
Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu 3 Zimmern) haben das SwissEver Hotel bis spätestens 15:00 Uhr Ortszeit am Tag vor dem Anreisedatum zu erreichen. Bei einer Stornierung nach dieser Frist wird der Zimmerpreis für die erste Nacht verrechnet.
Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab 4 Zimmern) hat das SwissEver Hotel wie folgt spätestens zu erreichen:
Bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
Bis 25 Zimmer: 30 Tage vor Anreise
Ab 26 Zimmer: 42 Tage vor Anreise
Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet:
Bis 10 Zimmer:
7–13 Tage vor Anreise:                             75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
6 oder weniger Tage vor Anreise:            100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Bis 25 Zimmer:
11–29 Tage vor Anreise:                           75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
10 oder weniger Tage vor Anreise:          100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 26 Zimmer:
21–41 Tage vor Anreise:                           75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
20 oder weniger Tage vor Anreise:          100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des SwissEver Hotels und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

 

Veranstaltungen und Seminare

11.Raumnutzung und Bewilligung

Das SwissEver Hotel behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des SwissEver Hotels.
Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

12.Teilnehmerzahl

Der Veranstalter hat dem SwissEver Hotel die definitive Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mindestens 3 Werktage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Personenanzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, übernimmt das SwissEver Hotel keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.

13.Feuerpolizeiliche Regelung, Sicherheitsvorschriften, Anbringen von Dekorationsmaterial

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des SwissEver Hotels einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc. Auch durch den Veranstalter eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raums entspricht. Verbindlich sind dafür die vom SwissEver Hotel angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das SwissEver Hotel jede Haftung ab.
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des SwissEver Hotels. Der Veranstalter haftet für jegliche dem SwissEver Hotel daraus entstandenen Schäden.

14.Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem SwissEver Hotel frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.
Stornierungsfristen gerechnet vor Veranstaltung bzw. Seminar
Bis 30 Teilnehmer:
Bis 31 Tage                                               kostenfreie Annullierung
Absage 21–30 Tage im Voraus:               50% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 11–20 Tage im Voraus:               75% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 0–10 Tage im Voraus:                 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 31 Teilnehmer:
bis 42 Tage                                               kostenfreie Annullierung
21–41  Tage                                              50% der vertraglich vereinbarten Leistungen
11–20 Tage                                               75% der vertraglich vereinbarten Leistungen
10 Tage oder weniger                              100% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Im Voraus erbrachte Leistungen des SwissEver Hotel sind in jedem Fall zu bezahlen.
Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

15.Drucksachen, Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos oder Bildern des SwissEver Hotel in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des SwissEver Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das SwissEver Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist gegenüber dem SwissEver Hotel für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

16.Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom SwissEver Hotel zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.

 17.Zuschläge

Ab 0.00 Uhr morgens wird folgender Nachtzuschlag verrechnet:
                         1–50 Personen       ab 51 Personen
Bis 01.00          CHF 250                  CHF 300
Bis 02.00          CHF 600                  CHF 750
Bis 03.00          CHF 900                  CHF 1200

18.Zahlungsmodalitäten

Das SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) behält sich vor, für die Reservation ganze oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse bitten wir den Gast, um seine Kreditkartennummer mit Verfalldatum als Garantie und/oder 100% Vorauszahlung. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Inland gebucht werden.
Ohne andere Vereinbarung stellt das Hotel die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung kann der Veranstalter vor Ort oder innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum begleichen. Rechnungen für Anlässe mit weniger als CHF 300 Umsatz sind vom Veranstalter direkt vor Ort zu begleichen, andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 in Rechnung gestellt.

Weitere Bestimmungen

19.Schäden

Der Gast haftet gegenüber dem SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Teilnehmer oder Haustieren verursacht werden, ohne dass das SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) ein Verschulden nachweisen muss. Das SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) lehnt jede Haftung bei Diebstahl und Beschädigung an und durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien ab.

20.Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt das Kantonsgericht Zug in Zug. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
 
Cham, November 2021